3.1.6 Höhe der Partei-Mitgliedsbeiträge

Es gab gestaffelte Mitgliedsbeiträge, die sich an der Einkommenshöhe orientierten. Zu entrichten war gemäß dem Kassenbuch ein monatlicher „Parteibeitrag einschl. Hilfskasse". Er betrug zwischen 1,30 RM (z. B. Arbeiter, Ehefrau) und 10,30 RM (z. B. Fabrikant).

Stadtarchiv Ahaus 1.07.14-1 und 1.07.14-2: Mitgliederbuch der NSDAP, Ortsgruppe, 2 Bde.

10.11.2022